Erstellung von IFRS-Abschlüssen
 

Unsere Prüfungszertifizierung der Qualitätskontrollkommission in Berlin deckt keine IFRS-Prüfung ab. Diese werden somit auch nicht angeboten.

Der Geschäftsführer der RGW hat allerdings im Bereich der IFRS zwei Promotionen an einer staatlichen Universität "abgeliefert", wobei die letzte mit einer Art des "summa cum laude" benotet wurde.

Wir können also IFRS.

Ausgehend von der eigenen Buchhaltung des Mandanten und von seinen eigenen Unterlagen können wir mit diesem einen prüfungsbereiten IFRS Abschluss erstellen und/oder das Personal des Mandanten für diese HGB fremde Welt sensibilisieren.

Hier arbeiten wir mit einem guten Grundverständnis der IAS/IFRS und danach extensiv mit Checklisten. Dies ist nicht sehr kreativ, aber da die Prüfer der Big 4 ähnliche oder sogar die gleichen Checklisten verwenden, wird unser Mandant gut vorbereitet,