Gesiegelte Gutachten über Abrechnungen oder Lizenzen
 

Abrechnungen jeder Art beruhen auf Vereinbarungen.

Diese sind idR. Zivilrecht und eine der Parteien trägt die Abrechnungspflicht. Oft ist dies der zur Zahlung verpflichtete Vertragspartner. Weiter sind diese Abrechnungen dann in einen Rechtsrahmen eingebettet, des dBGB, des dHGB, GEMA, GvL, VGWort oder andere (Lizenz-)Abrechnungen oder deren Pendant im ausländischen Recht (z.B.:STEMRA).

Hier muss immer ! der gegebene Rechtsrahmen korrekt erfasst werden, bevor in die Zahlenberge eingestiegen wird. Sehr oft ergeben sich unklare Abrechnungslagen oder gar keine ! Abrechnungen als Einstieg und eine am Anfang riesengroße Abrechnungsprüfung ist durch die saubere Vertragserfassung und -auslegung schon um 90% eingedampft. Wenn danach betriebswirtschaftlich in die Zahlen eingestiegen wird, sind diese heute mit EXCEL oder Filemaker, Gigabyte im Hauptspeicher und Terabyteplatten und entsprechenden Makros auch beherrschbar. Dies gilt sogar für übernommene und übersetzte Daten aus der Großrechnerwelt (EBSDIC) in die PC-Welt (ASCII).

Der restliche Dissens ist dann oftmals auf einige wenige Stellschrauben zurückzuführen und in einem lesbaren Bericht darstellbar.

Dieser Bericht führt dann zu einer schnellen Beendigung der Abrechnungs- oder Lizenzprüfung, einer (oft erheblichen) Nachzahlung oder der Einleitung eines Schiedsverfahrens. Ordentliche Gerichtsverfahren sind hier auch denkbar, aufgrund der Enge des Marktes und dem Bekanntheitsgrad der Teilnehmer aber eher selten.